Hinweise zur Briefwahl
Wer am 17.09.2023 verhindert ist, das Urnenwahllokal aufzusuchen, kann an der Ortschafstbürgermeisterwahl im Wege der Briefwahl teilnehmen.
- Nutzen Sie zur Beantragung Ihren Wahlscheinantrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung).
- Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis zum 27.08.2023 zugesandt.
- Eine Beantragung ist nur bis zum 15.09.2023, 18.00 Uhr möglich.
- Voraussichtlich ab 28.08.2023 können die Briefwahlunterlagen versandt werden.
Möglichkeiten der Beantragung
1. Schriftliche Beantragung
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag (unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen) an die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stelle (Gemeinde Grammetal, Schloßgasse 19, 99428 Grammetal).
oder
2. Online-Beantragung
- Sie nutzen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
- Sie haben auch die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen über das Internet mit Hilfe eines Online-Formulars zu beantragen.
Im Online-Formular (www.grammetal.de) sind mindestens folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtstag, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Die Daten für die Beantragung können Sie auch aus der Wahlbenachrichtigung entnehmen.
⇒ Link
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 13.09.2023 möglich.
oder
3. Vor-Ort-Beantragung
Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie ab dem 28.08.2023 die Briefwahlunterlagen auch direkt in der Gemeinde Grammetal beantragen:
Montag | 13.00 Uhr – 15.30 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr – 10.00 Uhr |
Fr, 15.09.2023 | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
Eine Sofortausstellung ist möglich. Planen Sie hierbei ggf. längere Wartezeiten ein.
Andernfalls erfolgt eine Versendung der Unterlagen an Sie.