Amtsblatt
Nachfolgend können Sie die Ausgaben des Amtsblattes “Grammetalbote” (mit dem amtlichen- und nichtamtlichen Teil) als pdf- Datei ansehen und herunterladen. Hierzu benötigen Sie ein pdf-Leseprogramm.
Erscheinungstermine 2024
Ausgabe | Datum | Redaktionsschluss |
Januar | 13.01. | 22.12.23 |
Februar | 10.02. | 28.01. |
März | 09.03. | 25.02. |
April | 13.04. | 31.03. |
Mai | 18.05.. | 05.05 |
Juni | 08.06. | 25.05. |
Juli | 13.07. | 30.06. |
August | 10.08. | 28.07. |
September | 14.09. | 01.09. |
Oktober | 12.10. | 29.09. |
November | 09.11. | 27.10. |
Dezember | 14.12. | 01.12. |
Sofern Sie Ausgaben aus den Jahren 1995 bis 2019 benötigen, können Sie diese per E-Mail bei uns anfordern. Diese liegen nur teilweise als pdf-Datei vor.
Inserate, Vereinsveröffentlichungen
Es besteht die Möglichkeit, im Amtsblatt Vereinsinformationen sowie Inserate zu veröffentlichen.
- Richtlinie zur Veröffentlichungen im Amtsblatt (Grammetalbote)
- Formular zum Einreichen eines Beitrags
Hinweise:
- Der Grammetalbote ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verwaltungsgemeinschaft.
- Der Hauptzweck des Amtsblattes ist es, Vorschriften, Satzungen, Verfügungen, Mitteilungen amtlich bekanntzumachen (Amtlicher Teil).
Daneben enthält das Amtsblatt einen Nichtamtlichen Teil für Informationen der VG und Gemeinden. - Zusätzlich kann das Amtsblatt einen öffentlichen (Vereinsteil) und einen Inseratenteil enhalten, welche nachrangig zum Amtlichen/Nichtamtlichen Teil sind.
Im Vereinsteil können Informationen z.B. von (gemeinnützigen) Vereinen, … aus den einzelnen Gemeinden enthalten sein. Die Aufnahme ist kostenfrei. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch auf Aufnahme der Informationen in das Amtsblatt, insbesondere dann nicht, wenn durch den Amtlichen/Nichtamtlichen Teil die (Druck-) Kapazität des Amtsblattes ausgeschöpft ist. - Die Artikel sind ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an grammetalbote@grammetal.de zu übermitteln. Schriftlich eingereichte Beiträge werden nicht berücksichtigt.
- Der Inseratenteil muß in der Regel örtlichen Bezug haben. Inserenten haben insgesamt jedoch keinen Anspruch auf Aufnahme ihrer Inserate in das Amtsblatt. Eine bestimmte Plazierung des Inserats kann nicht zugesichet werden. Die Aufnahme von Inseraten in das Amtsblatt ist kostenpflichtig.
- Wollen Sie ein Inserat im Amtsblatt aufgeben, wenden Sie sich bitte an die Fa. LINUS WITTICH Medien KG. (siehe auch Impressum im Amtsblatt)
- Tel.: 0173/ 2923797
- Mail: c.stein@wittich-langewiesen.de
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