Grammetal

Gemäß § 16 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal werden Bekanntmachungen in Wahlsachen durch Veröffentlichung einer elektronischen Ausgabe des Bekanntmachungstextes auf der Internetseite der Gemeinde vorgenommen.

Die Bekanntmachungen sind bei der jeweiligen Wahl bereitgestellt.

weiter

(Link: https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/wahlen/)