Kontakt & Öffnungszeiten
Anschrift
Gemeinde Grammetal
Schloßgasse 19
99428 Grammetal
Bitte beachten Sie auch aktuelle Informationen in der Rubrik “Aktuelles“!
Allgemeine Sprechzeiten
- Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr - Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 18.00 Uhr - oder nach Vereinbarung
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Anliegen zunächst vorab telefonisch oder per E-Mail abklären.
Für persönliche Gespräche ist nach Möglichkeit ein Termin per Telefon oder Mail mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher ohne Termin müssen damit rechnen, dass die gewünschte Gesprächspartnerin oder der gewünschte Gesprächspartner nicht anwesend bzw. sofort verfügbar ist.
Für das Einwohnermeldeamt gelten folgende Sprechzeiten, für welche eine Terminvereinbarung erforderlich ist:
- Nur mit Termin!
- Montags: 13.00 – 16.00 Uhr
- Dienstags: 09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 16.00 Uhr
- Donnerstags: 09.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr
- Freitags: 08.00 – 10.00 Uhr
- oder nach Vereinbarung
- Tel.: 03643 / 831110
- E-Mail: meldeamt@grammetal.de
- Online Terminvergabe im Meldeamt: www.terminland.de/grammetal
Bitte beachten Sie bei telefonischer Anfrage, dass der Mitarbeiter im Meldeamt Ihren Anruf nicht entgegennehmen kann, wenn er sich in Bearbeitung eines Anliegens mit einem Bürger befindet.
Sofern Sie ohne Termin erscheinen:
- Bürgerinnen und Bürger mit gebuchten Terminen haben Vorrang,
- planen Sie längere Wartezeiten ein,
- ggf. kann auch keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen
Objekt Schloßgasse 22
- (Fax: 03643/831121)
Hintereingang
- Finanzverwaltung
- Kämmerei – 03643/831115
- Grund- Hundesteuern – 03643/831114
- Gewerbesteuer – 03643/831115
- Kasse – 03643/831111
- Rechnungserfassung / Anlagenbuchhaltung – 03643/831119
Vordereingang
- Feuerwehr-Angelegenheiten – 03643/831134
> Hinweis: Die angegebenen Sprechzeiten dienen als Orientierung, wann Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Natürlich können Sie auch an anderen Tagen vorsprechen. Hier kann aber nicht abgesichert werden, dass Ihre Anliegen bearbeitet werden können (z.B. Hardware- und Softwarewartung, Abwesenheit von Mitarbeitern wegen Beratungen/Schulungen, Termin außer Haus, Urlaub, dienstfreie Tage, …). Ggf. können Sie auch einen Termin vereinbaren.