Neue Regelungen zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines
Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wird das Verfahren geändert.
Die Meldebehörden sind nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig.
Ab 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Möglichkeiten der Beantragung
- Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins Online (https://verbraucherschutz.thueringen.de/)
- Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim
- Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
- Regionalinspektion Mittelthüringen
- Linderbacher Weg 30
- 99099 Erfurt
- Telefon: 0361 57-3831620
- E-Mail: Poststelle.AS-Mitte@tlv.thueringen.de