Grammetal

Informationen zur Landgemeinde Grammetal

Der Thüringer Landtag hat am 12.09.2019 das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften beschlossen.

Das Gesetz trat am 31.12.2019 in Kraft.

Auszug aus dem Gesetz (§ 17):

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft “Grammetal”, bestehend aus den Gemeinden Bechstedtstraß, Daasdorf a. Berge, Hopfgarten, Isseroda, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Nohra, Ottstedt a. Berge und Troistedt, wird aufgelöst.

(2) Die Gemeinden Bechstedtstraß, Daasdorf a. Berge, Hopfgarten, Isseroda, Mönchenholzhausen, Niederzimmern, Nohra, Ottstedt a. Berge und Troistedt werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Gemeinden wird
eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO gebildet. Diese ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden undder aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft.

(3) Die nach Absatz 2 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den Namen “Grammetal”.

(4) Der Gemeinderat der neu gebildeten Gemeinde Grammetal entscheidet über den Sitz der Verwaltung.

(5) § 45 a Abs. 11 ThürKO findet für die Gebiete der aufgelösten Gemeinden Mönchenholzhausen und Nohra keine Anwendung. Für den Rest der laufenden gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats bestehen die Ortsteilverfassungen der aufgelösten Gemeinden Mönchenholzhausen und Nohra als Ortschaftsverfassungen fort.